Non-Compliance-Geräte

Als Non-Compliance-Geräte werden verschiedene festsitzende Apparaturen bezeichnet, die oft ergänzend zu anderen Spangen eingesetzt werden. Sie sind von der aktiven Mitarbeit (Compliance) des Patienten unabhängig, da sie fest mit den Zähnen verbunden sind. Patienten können also nicht vergessen, sie zu tragen.

Non-Compliance-Geräte werden bei bestimmten Fehlstellungen verwendet, wenn Platz im Kiefer geschaffen werden soll und dies nicht allein durch eine Spange erreicht werden kann. Entweder, indem der Kiefer verbreitert wird oder z. B. Backenzähne nach hinten bewegt werden. Der Hauptvorteil besteht darin, dass keine Zähne gezogen werden müssen, um Platz zu schaffen. Mit Non-Compliance-Geräten können die ungeliebten „Außenzahnspangen“ umgangen werden.

Wir verwenden folgende Geräte/Verfahren:

  • Miniimplantate (Minipins) werden in den Kieferknochen eingesetzt, um daran eine feste Zahnspange zu befestigen. Mit ihrer Hilfe können einzelne Zähne unabhängig von den anderen bewegt werden. Nach der Behandlung werden die Miniimplantate wieder entfernt.
  • Mit dem Palatinal- oder Lingualbogen können die ersten großen Seitenzähne z. B. bei frühem Milchzahnverlust stabilisiert werden.
  • Mithilfe der Gaumennahterweiterungsapparatur wird ein basal zu schmaler Oberkiefer gedehnt.
  • Die Forsus-Apparatur wird bei älteren Jugendlichen eingesetzt, um Fehlstellungen des Kiefers zu behandeln. Damit lässt sich gegebenenfalls ein kieferchirurgischer Eingriff vermeiden.

In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr über Non-Compliance-Geräte.